zum Außerkrafttreten vgl. § 29
6. Abschnitt
Vertretung Vertretungsfunktion mittels USP
§ 25.
Für die Wahrnehmung der Vertretung von Teilnehmern im NEIS ist auf die Funktionen des im USP eingerichteten Vertretungsmanagements zurückzugreifen.
Schlagworte
Handelsmaßnahme, Entlastungsmaßnahmenteilnehmer
Zuletzt aktualisiert am
03.07.2023
Gesetzesnummer
20012027
Dokumentnummer
NOR40253921
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