Berufsprofil
§ 2.
(1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die ausgelernte Fachkraft im Beruf Tischlerei über folgende berufliche Kompetenzen:
(2) GemeinsamerfachlicherKompetenzbereich:Tischlerarbeiten
Die Fachkraft im Beruf Tischlerei gestaltet Werkstücke und berücksichtigt dabei facheinschlägige Gestaltungsgrundsätze sowie die Wirkung von verschiedenen Materialien, Oberflächen, Formen, Licht und Farbe. Sie erstellt Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen, auch unter Einsatz branchenspezifischer Konstruktionssoftware (zB Computer Aided Design-CAD). In Auftragsunterlagen und technischen Zeichnungen erkennt sie unvollständige und inkorrekte Angaben sowie Konstruktionen, die nicht umsetzbar sind. Die Fachkraft sorgt außerdem für die Verwendbarkeit bzw. Einsatzbereitschaft von Materialien, Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen, wählt diese aus und bereitet sie vor. Sie rüstet Maschinen bzw. Anlagen zur Materialbearbeitung und Oberflächenveredelung und setzt unterschiedliche Parameter wie zB Drehzahlen. Die Fachkraft bearbeitet und veredelt Materialien, Werkstücke und deren Oberflächen und stellt facheinschlägige lösbare und unlösbare Verbindungen, wie Verleimungen oder Schlitz- und Zapfenverbindungen, her. Dabei führt sie unterschiedliche Verfahren zur Materialbearbeitung und Oberflächenveredelung durch, wie Sägen, Schleifen, Fräsen, Polieren oder Lackieren und bedient Maschinen oder Anlagen unter Berücksichtigung zugehöriger Sicherheitsvorschriften. Im Bereich der Reparatur identifiziert die Fachkraft Schäden und Fehler an Werkstücken, wie zB verzogene Holzelemente oder kaputte Beschläge, wählt Behebungsmöglichkeiten aus und repariert diese fachgerecht. Sie führt Qualitätskontrollen und Funktionsprüfungen durch und setzt entsprechende Maßnahmen wie zB Nachbearbeiten des Werkstückes. Außerdem verpackt sie Werkstücke transportgerecht und stellt Materialien und Geräte zum Transport bereit. Auf Baustellen oder bei der Montage tritt die Fachkraft professionell auf und stimmt sich bei ihren Tätigkeiten mit unterschiedlichen Gewerken ab. Sie informiert unterschiedliche Zielgruppen über Werkstücke, indem sie zum Beispiel bezüglich fachgerechter Pflege berät oder spezielle Funktionen aufzeigt.
(3) Schwerpunktbezogene fachliche Kompetenzbereiche
- 1. Allgemeine Tischlerei
- Die Fachkraft im Beruf Tischlerei mit dem Schwerpunkt Allgemeine Tischlerei plant auf der Grundlage des jeweiligen Auftrages oder Kundenwunsches und der technischen Anforderungen Möbel und Bauelemente, beachtet dabei gängige Konstruktionen und setzt bei Bedarf konstruktive Holzschutzmaßnahmen. Sie wählt Materialien zum Furnieren aus und verarbeitet sie fachgerecht. Die Fachkraft stellt unterschiedliche Anschlagarten her, wählt Beschläge aus und baut sie fachgerecht ein. Sie baut Werkstücke auf bzw. zusammen, positioniert, montiert und sichert sie. Dabei beachtet sie einschlägige Normen und Rechtsvorschriften, Vorgaben der Bauphysik und unterschiedliche Montagetechniken.
- 2. Drechslerei
- Die Fachkraft im Beruf Tischlerei mit dem Schwerpunkt Drechslerei plant auf der Grundlage des jeweiligen Auftrages oder Kundenwunsches unterschiedliche Werkstücke der Tischlerei oder Drechslerei wie Möbelteile, Bauelemente, Zierelemente und Werkzeuge. Diese stellt sie durch Drechseln her, insbesondere durch Plandrehen, Lang-, Form- und Querholzdrechseln. Damit erzeugt sie auch spezielle Werkstücke wie Holzgewinde, Kanneluren und Wund. Sie schleift benötigte Werkzeuge, stellt Hilfsfutter- und Spannvorrichtungen sowie Schablonen zur Serienfertigung oder Umrisskontrolle her. Probleme und Schäden an Werkstücken, wie zB Feuchteschäden, behandelt die Fachkraft fachgerecht. Sie baut Werkstücke auf bzw. zusammen, positioniert, montiert und sichert sie. Dabei beachtet sie einschlägige Normen und Rechtsvorschriften und unterschiedliche Montagetechniken. Die Fachkraft präsentiert fertige Drechslereiprodukte fachgerecht, informiert Kunden und Kundinnen über Werkstücke und angebotene Dienstleistungen wie zB Reparaturen und führt Verkaufsgespräche. Mit Beschwerden und Reklamationen geht sie fachgerecht um.
(4) Fachübergreifende Kompetenzbereiche
- Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt die Fachkraft im Beruf Tischlerei folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:
- 1. Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
- Im Rahmen des betrieblichen Leistungsspektrums führt die Fachkraft im Beruf Tischlerei ihre Aufgaben effizient aus und berücksichtigt dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge. Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus kommuniziert sie zielgruppenorientiert, berufsadäquat auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.
- 2. Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
- Die Fachkraft im Beruf Tischlerei wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Sie reflektiert ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ihrem Aufgabenbereich. Die Fachkraft beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und handelt bei Unfällen und Verletzungen situationsgerecht. Darüber hinaus agiert sie nachhaltig und ressourcenschonend.
- 3. Digitales Arbeiten
- Die Fachkraft im Beruf Tischlerei wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben die für ihre Aufgaben am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Die Fachkraft agiert auf Basis ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – Datenschutz-Grundverordnung).
Schlagworte
Schlitzverbindung, Langdrechseln, Formdrechseln, Hilfsfuttervorrichtung, Aufbauorganisation
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2022
Gesetzesnummer
20011991
Dokumentnummer
NOR40246795
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)