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Anlage 13 UHSBV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2022

Anlage 13

Anlage 13
zu § 25

Raumdaten der Universitäten für die Bundesministerin oder den Bundesminister

1a.

Raumdaten der Universitäten für die Universitätsstatistik:

  

Lfd. Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

A1

universitätseigener eindeutiger Objektcode

 

A2

universitätseigener eindeutiger Objektcode der Übermittlung des Vorjahres

Nur bei Änderung von A1 zum Vorjahr zu befüllen

A3

Bezeichnung des Objektes

 

A4

Postleitzahl der topographischen Objektanschrift

2.2

A5

Ort der topographischen Objektanschrift

2.2

A6

Standort (Straße, Gasse, Platz, Ortschaft) des Objektes

2.2

A7

Hausnummer (Ordnungsnummer)

2.2

A8

Nettogrundfläche des Objektes (Nutzungsarten 1 bis 9 gemäß 2.3) zum Stichtag 31.12. in m2

2.2b

A9

Nettogrundfläche des Objektes (Nutzungsarten 1 bis 9 gemäß 2.3) im Jahresdurchschnitt in m2

2.2a

A10

Nutzfläche des Objektes je Nutzungsart 1 bis 7 gemäß 2.3 zum Stichtag 31.12. in m2

2.2b

A11

Nutzfläche des Objektes je Nutzungsart 1 bis 7 gemäß 2.3 im Jahresdurchschnitt in m2

2.2a

A12

Funktionsflächen des Objektes (Nutzungsart 8 gemäß 2.3) zum Stichtag 31.12. in m2

2.2b

A13

Funktionsflächen des Objektes (Nutzungsart 8 gemäß 2.3) im Jahresdurchschnitt in m2

2.2a

A14

Verkehrsflächen des Objektes (Nutzungsart 9 gemäß 2.3) zum Stichtag 31.12. in m2

2.2b

A15

Verkehrsflächen des Objektes (Nutzungsart 9 gemäß 2.3) im Jahresdurchschnitt in m2

2.2a

A16

Dauer der Anmietung in Monaten

Standardwert 12 Monate, Abweichungen zum vollen Kalenderjahr sind zu kommentieren

A17

Kommentar

Text, Optional

   

1b. Miet- und Betriebskostendaten der Universitäten für die Universitätsstatistik:

Lfd. Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

B1

universitätseigener eindeutiger Objektcode

 

B2

universitätseigener eindeutiger Objektcode der Übermittlung des Vorjahres

Nur bei Änderung von B1 zum Vorjahr zu befüllen

B3

Projektart gemäß 2.4

 

B4

Hauptmietzins/Untermietzins/Nutzungsentgelt ohne Betriebskosten und Umsatzsteuer pro Jahr

2.2c

B5

Betriebskosten (einschließlich Abrechnung) ohne Umsatzsteuer gemäß den §§ 21 bis 24 des Mietrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 520/1981, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2019, pro Jahr

2.2c

B6

Umsatzsteuer pro Jahr

2.2c

B7

Kommentar

Text, Optional

   

2.

Feldinhalt:

2.1

Die Felder A1 und A4 bis A17 in Tabelle 1a und die Felder B1 und B3 bis B6 in Tabelle 1b dürfen nicht leer übergeben werden.

2.2

Unter Objekt sind die in einem Gebäude von der Universität für einen Zeitraum von mehr als einem Kalendermonat genutzten Flächen zu verstehen. Verfügt die Universität in einem Gebäude über verschiedene Teilbereiche (Top-Nummern), sind diese, auch wenn sie flächenmäßig nicht zusammenhängen, in ein Objekt zusammenzufassen. Bei Gebäudekomplexen mit mehreren gesonderten Gebäuden ist jedes Gebäude als Objekt anzuführen. Bestehen für ein Objekt mehrere Anschriften, so ist die an der Universität überwiegend verwendete anzuführen.

2.2a

In der Berechnung des Jahresdurchschnitts sind Änderungen der Fläche und unterjährige Anmietungen zu berücksichtigen. Abweichungen der Jahresdurchschnittswerte zu den entsprechenden Werten zum Stichtag 31.12. sind zu kommentieren.

2.2b

Änderungen zu den Werten des Vorjahres sind zu kommentieren.

2.2c

Änderungen zu den Werten des Vorjahres mit einer Abweichung von mehr als 10% sind zu kommentieren.

  

2.3 Nutzungsart:

Raumwidmungscodes für den Universitätsbereich in Orientierung an DIN 277 und ÖNORM B 1800

1

Wohn- und Aufenthaltsräume

2

Büros und Sitzungsräume

3

Werkstätten und Labors

4

Lager und Archive

5

Unterrichtsräume und Bibliotheken

6

Medizinisch ausgestattete Räume

7

Sonstige Nutzung (Sanitär, Garderoben, Abstellräume)

8

Funktionsflächen

9

Verkehrsflächen

  

2.4 Projektart:

Projektarten im Sinne der Uni-ImmoV

1

Vom Bund zu finanzierende Immobilienprojekte

2

Von der Universität zur Gänze eigenfinanzierte Immobilienprojekte gem. § 3 Abs. 2 Z 2 Uni-ImmoV

3

Von der Universität zur Gänze eigenfinanzierte Immobilienprojekte gem. § 1 Abs. 2, 2. Satz Uni-ImmoV („Bagatellprojekte“)

4

Vom Bund sowie von der Universität finanzierte Immobilienprojekte („Hybridprojekte“)

  

Schlagworte

Mietdaten, Wohnraum

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2022

Gesetzesnummer

20011989

Dokumentnummer

NOR40246747

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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