Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 11 Gründung des Institute of Digital Sciences Austria
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
01.7.2022 bis 30.06.2024 (BGBl. I Nr. 43/2024)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Arbeitnehmer
Arbeitnehmerin