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§ 5 Erlassung eines Heimarbeitstarifs für die Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie) durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
aktuell keine Fassung in Kraft
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aktuell keine Fassung in Kraft
01.5.2022 bis 30.04.2023 (BGBl. II Nr. 100/2023)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.