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Anlage 7 KEV 2022

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2022

Anlage 7

Kurztitel

Kommunikations-Erhebungs-Verordnung 2022

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 238/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 7

Inkrafttretensdatum

01.07.2022

Abkürzung

KEV 2022

Index

91/01 Fernmeldewesen

Anlage 7: öffentliche nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste

​

Erhebungsmerkmal

Einheit

Zeitpunkt/-raum

Gliederung nach

Anzahl an monatlich aktiven Nutzenden

Anzahl

Letzter Monat im Quartal

Unterschieden nach privaten und gewerblichen Nutzenden

Anzahl an monatlich aktiven Nutzenden von Funktionen

Anzahl

Letzter Monat im Quartal

Unterschieden nach Funktion (Sprachtelefonie, Videotelefonie/Videokonferenz, Sofortnachrichtenübermittlung, E-Mail-Übermittlung und einer dieser Kommunikationsfunktionen)

Anrufe

Anzahl

Summe pro Quartal

Unterschieden nach Funktion (Sprachtelefonie und Videotelefonie/Videokonferenz)

Gesprächsminuten

Minuten

Summe pro Quartal

Unterschieden nach Funktion (Sprachtelefonie und Videotelefonie/Videokonferenz)

Sofortnachrichten

Anzahl

Summe pro Quartal

 

E-Mails

Anzahl

Summe pro Quartal

 

    

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2026

Gesetzesnummer

20011932

Dokumentnummer

NOR40281598

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