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Anlage 4 KEV 2022

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2022

Anlage 4

Kurztitel

Kommunikations-Erhebungs-Verordnung 2022

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 238/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 4

Inkrafttretensdatum

01.07.2022

Abkürzung

KEV 2022

Index

91/01 Fernmeldewesen

Anlage 4: öffentliche Sprachtelefonie an festen Standorten

​

Erhebungsmerkmal

Einheit

Zeitpunkt/-raum

Gliederung nach

Umsätze aus Grund- und Errichtungsentgelten für öffentliche Sprachtelefonie an festen Standorten

Euro

Summe pro Quartal

Privatkundenprodukte, Geschäftskundenprodukte

Anzahl der Anschlüsse für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten

Anzahl

Stand zum Quartalsletzten

POTS und ISDN, Multi-ISDN; Privatkundenprodukte, Geschäftskundenprodukte

Anzahl der Voice-over-Broadband-Anschlüsse

Anzahl

Stand zum Quartalsletzten

VoB mit einem oder zwei Sprachkanälen, VoB mit drei oder mehr Sprachkanälen; Privatkundenprodukte, Geschäftskundenprodukte

Originierungsumsatz im festen öffentlichen Telefonnetz

Euro

Summe pro Quartal

 

Originierungsminuten im festen öffentlichen Telefonnetz

Minuten

Summe pro Quartal

 

Terminierungsumsatz im festen öffentlichen Telefonnetz

Euro

Summe pro Quartal

 

Terminierungsminuten im festen öffentlichen Telefonnetz

Minuten

Summe pro Quartal

 

    

Schlagworte

Grundentgelt

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2026

Gesetzesnummer

20011932

Dokumentnummer

NOR40281595

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte