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§ 4 Erlassung eines Heimarbeitstarifs für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
01.4.2022 bis 31.03.2023 (BGBl. II Nr. 99/2023)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Kartonagewarenerzeuger