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§ 1 Verlängerung des Zeitraums für Freistellungen nach § 735 Abs. 3b Allgemeines Sozialversicherungsgesetz und § 258 Abs. 3b Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
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01.6.2022 bis 30.06.2022 (BGBl. II Nr. 200/2022)
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