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§ 1 Erklärung einer Teilfläche der Fliegerhorst Vogler-Kaserne zur Betreuungsstelle
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
18.5.2022 bis 17.05.2024 (BGBl. II Nr. 187/2022)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.