vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.3.2022

Artikel 1

Die Kundmachung des Beschlusses der Versammlung des Verbandes für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 8. Oktober 2021, mit dem die Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979 idF BGBl. III Nr. 132/2002, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 48/2020) mit Wirkung ab dem 1. Juli 2022 geändert wird, hat dadurch zu erfolgen, dass dieser Beschluss in der Bibliothek des Österreichischen Patentamtes zur öffentlichen Einsicht aufgelegt wird.

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2022

Gesetzesnummer

20011881

Dokumentnummer

NOR40243715

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)