Beseitigung von Ungleichheiten
§ 3.
Bestehende Unterschiede in den Arbeitsvoraussetzungen für Frauen und Männer, sowie strukturelle Rahmenbedingungen die zur Benachteiligung eines der Geschlechter führen, sind zu beseitigen.
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2023
Gesetzesnummer
20011827
Dokumentnummer
NOR40242498
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