Gewährung eines Ausfallsbonus III an Unternehmen mit hohem Umsatzausfall
§ 1.
Die Gewährung eines Ausfallsbonus III durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) hat den Richtlinien gemäß Anhang zu entsprechen.
Zuletzt aktualisiert am
06.12.2021
Gesetzesnummer
20011733
Dokumentnummer
NOR40239659
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