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§ 1 3. C-RisikostufenVO für Zentrallehranstalten und höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten sowie die Forstfachschule des Bundes
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11.10.2021 bis 02.11.2021 (BGBl. II Nr. 426/2021)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Bundeslehranstalt
Weinbau
Lebensmitteltechnologie