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Anlage 7 BilDokV 2021

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2021

Anlage 7

zu § 22

Daten hinsichtlich sozioökonomischer Faktoren

1. Definition der Schnittstellen zwischen der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ und der Datenbasis der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie jener der Leiterin oder des Leiters des IQS:

Als Schnittstelle für die Datenübermittlung fungiert eine CSV-Datei im Zeichensatzformat UTF-8.

2. Die Attribute gemäß Z 3 bis 5 sind in folgenden Kategorien zu melden, sofern eine Re-Identifikation von Einzelpersonen ausgeschlossen ist:

2.1. Österreich gesamt, Bundesländer und Bildungsregionen

2.1.1 Schule gesamt

2.1.2. Schulart.

2.1.3. Schulstufe

2.1.4. Schulstufe nach Schulart

2.2. Schule und gegebenenfalls Schulcluster

2.2.1. Schule und gegebenenfalls Schulcluster gesamt

2.2.2. Schulart

2.2.3. Schulstufe pro Schule, bei mehr als einer Schulart ist sowohl der Gesamtwert pro Schulstufe als auch der Wert pro Schulart anzugeben.

2.2.4. Klasse bzw. Jahrgang pro Schule

3. Für die Kategorien gemäß 2.1 sind folgende Attribute und Werte zu verwenden:

Attribut

Wert

bl

mit der Bezeichnung für das Bundesland, in folgenden Ausprägungen:

 

„0“

Österreich gesamt

 

„1“

Burgenland

 

„2“

Kärnten

 

„3“

Niederösterreich

 

„4“

Oberösterreich

 

„5“

Salzburg

 

„6“

Steiermark

 

„7“

Tirol

 

„8“

Vorarlberg

 

„9“

Wien

b_reg

mit der Bezeichnung für die Bildungsregion (gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Liste der Bildungsregionen)

sart

mit der Bezeichnung für die Schulart, in folgenden Ausprägungen

 

„vs_p“

Volksschule nur Primarstufe

 

„vs_s“

Volksschule nur Sekundarstufe

 

„vs“

Volksschule

 

„ms“

Mittelschule

 

„s_p“

Sonderschule nur Primarstufe

 

„s_si“

Sonderschule nur Sekundarstufe I

 

„s“

Sonderschule

 

„pts“

Polytechnische Schule

 

„ahs_n_b“

allgemein bildende höhere Schule ohne Berufstätigenformen

 

„ahs_u“

allgemein bildende höhere Schule nur Unterstufe

 

„ahs_o“

allgemein bildende höhere Schule nur Oberstufe

 

„ahs_b“

allgemein bildende höhere Schule nur Berufstätigenformen

 

„bs“

Berufsschule

 

„bms_n_b“

berufsbildende mittlere Schule ohne Berufstätigenformen

 

„bms_b“

berufsbildende mittlere Schule nur Berufstätigenformen

 

„bhs_n_b“

berufsbildende höhere Schule ohne Berufstätigenformen

 

„bhs_n_b“

berufsbildende höhere Schule nur Berufstätigenformen

 

„bmhs_n_b“

berufsbildende mittlere und höhere Schule ohne Berufstätigenformen

 

„s_o“

Schule mit eigenem Organisationsstatut

schulstufe

mit der Schulstufe, die eine schulartenübergreifende Nummerierung der Ausbildungsjahre ist, beginnend mit „1“ für das 1. Grundschuljahr und „0“ für die Vorschulstufe (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert)

    

4. Für die Kategorien gemäß 2.2 sind zusätzlich folgende Attribute und Werte zu verwenden:

Attribut

Wert

skz

mit der Schulkennzahl der Schule, für die diese Meldung erfolgt (gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei)

oe-pr

mit der Angabe der Information, ob es sich um eine öffentliche „oe“ oder private „pr“ Schule handelt

klasse

mit der (schulüblichen) Bezeichnung der (Stamm‑)Klasse bzw. Jahrgang usw., wobei die erste Stelle numerisch ist und das Ausbildungsjahr bzw. ‑semester dieses Lehrplans wiedergibt (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert), die weiteren Stellen dienen zur Unterscheidung von Parallelklassen innerhalb der Schule; Klassenteile einer Stammklasse unterscheiden sich nicht in der Klassenbezeichnung, sondern durch die Schulformkennzahl bzw. Schulstufe

schulart_modus

mit der Angabe der überwiegenden Schulart

  

5. Folgende Attribute und Werte sind insofern zutreffend für jede Kategorie zu melden.

5.1. Es sind jeweils die Anzahlen und Anteile pro Kategorie anzugeben, Ausnahmen sind gesondert angeführt, fehlende Werte sind gesondert anzugeben.

5.2. Unter Bezugspersonen werden jene Personen verstanden, die aufgrund statistischer Verfahren einer Schülerin oder einem Schüler als „mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ermittelte“ Erziehungsberechtigte zugeordnet werden können. Direkte Ableitungen von leiblichen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind in der Datenbasis der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ nicht möglich. Als erste Bezugsperson (b1) wird, falls vorhanden, bevorzugt die weibliche Bezugsperson bezeichnet, als zweite Bezugsperson (b2), falls vorhanden, bevorzugt die männliche Bezugsperson. Sollten zwei gleichgeschlechtliche Bezugspersonen ermittelt werden, sind diese ebenfalls abgebildet. Kann eine Bezugsperson (b1 oder b2) oder können beide Bezugspersonen (b1 und b2) nicht ermittelt werden, sind diese unter den fehlenden Werten anzugeben. Werden bei Attributen Angaben zu beiden Bezugspersonen gefordert, hat bei Vorhandensein nur einer Bezugsperson die Angabe nur zu dieser zu erfolgen.

Attribut

Wert

schueler

mit der Angabe der Anzahl an Schülerinnen und Schüler gesamt, hier ist kein Anteil zu melden

zuzug

mit der Angabe der Schülerinnen und Schüler, die im letzten Jahr „1“, in den letzten beiden Jahren „2“ oder in den letzten 5 Jahren „5“ aus dem Ausland zugezogen sind

gebland

mit der Angabe des Geburtslands der Schülerinnen und Schüler, in folgender Ausprägung:

 

„oe“

Österreich

 

„eu“

Land der Europäischen Union, ohne „oe“

 

„int“

Land außerhalb der Europäischen Union

gebland_child_poverty

mit der Angabe des Geburtslands der Schülerinnen und Schüler, in folgender Ausprägung:

die in einem Land unter der „child poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „child poverty line“ („0“) geboren sind

gebland_poverty

mit der Angabe des Geburtslands der Schülerinnen und Schüler, in folgender Ausprägung:

die in einem Land unter der „total poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „total poverty line“ („0“) geboren sind

haushalt

mit der Angabe der durchschnittlichen Haushaltsgröße (arithmetisches Mittel und Median), hier sind keine Anzahlen und Anteile anzugeben

bezugsperson0

Schülerinnen und Schüler, für die keine Bezugsperson ermittelt werden konnte

bezugsperson_1

Schülerinnen und Schüler, für die die erste Bezugsperson ermittelt werden konnte

bezugsperson_1_m

Schülerinnen und Schüler, deren erste Bezugsperson männlich ist

bezugsperson_2

Schülerinnen und Schüler, für die die zweite Bezugsperson ermittelt werden konnte

bezugsperson_2_w

Schülerinnen und Schüler, deren zweite Bezugsperson weiblich ist

bezugsperson_1_2

Schülerinnen und Schüler, für die zwei Bezugspersonen ermittelt werden konnten

bezugsperson_1_2_g

Schülerinnen und Schüler, deren beide Bezugspersonen gleichgeschlechtlich sind

bildung_b1

höchste abgeschlossene Ausbildung der ersten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

 

„ps“

maximal Pflichtschule

 

„le“

Lehre, berufsbildende mittlere Schule

 

„ma“

Höhere Schule, Berufsreifeprüfung, Kolleg

 

„hs“

Hochschule, Akademie

bildung_b2

höchste abgeschlossene Ausbildung der zweiten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

 

„ps“

maximal Pflichtschule

 

„le“

Lehre, berufsbildende mittlere Schule

 

„ma“

Höhere Schule, Berufsreifeprüfung, Kolleg

 

„hs“

Hochschule, Akademie

bildung_b1_b2

höchste abgeschlossene Ausbildung der ersten und zweiten Bezugsperson

 

„ngp“

Bezugspersonen haben unterschiedlichen Abschluss, eine Bezugsperson hat maximal Pflichtschule

 

„ng“

Bezugspersonen haben unterschiedlichen Abschluss, aber nicht „ngp“

 

„ps“

maximal Pflichtschule

 

„le“

Lehre, berufsbildende mittlere Schule

 

„ma“

Höhere Schule, Berufsreifeprüfung, Kolleg

 

„hs“

Hochschule, Akademie

urbanisierungsgrad

mit der Angabe des Grads der Urbanisierung des Schulstandorts nach der Klassifikation der Europäischen Kommission

schueler_bpk_ermittelt

Schülerinnen und Schüler, für die ein bPK-AS ermittelt werden konnte

einkommen_b1

mit der Angabe der Einkommensklassifikation der ersten Bezugsperson relativ zu allen Einkommen der ermittelten Bezugspersonen österreichweit; in folgenden Ausprägungen

 

„q20“

20 %-Quantil

 

„q25“

25 %-Quantil

 

„q50“

Median

 

„q75“

75 %-Quantil

einkommen_b1

mit der Angabe der Einkommensklassifikation der zweiten Bezugsperson relativ zu allen Einkommen der ermittelten Bezugspersonen österreichweit; in folgenden Ausprägungen

 

„q20“

20 %-Quantil

 

„q25“

25 %-Quantil

 

„q50“

Median

 

„q75“

75 %-Quantil

einkommen_b2

mit der Angabe der Einkommensklassifikation beider Bezugspersonen relativ zu allen Einkommen der ermittelten Bezugspersonen österreichweit; in folgenden Ausprägungen

 

„q20“

20 %-Quantil

 

„q25“

25 %-Quantil

 

„q50“

Median

 

„q75“

75 %-Quantil

erw_status_b1

Angaben zur Erwerbstätigkeit der ersten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

 

„u_v“

unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

 

„s_v“

selbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

 

„u_t“

unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Teilzeit

 

„e_a“

Erwerbsperson, arbeitslos

 

„r“

Nicht-Erwerbsperson, im Ruhestand/Pension

 

„s“

Nicht-Erwerbsperson, Studierende, Schülerin oder Schüler

 

„so“

sonstige Nicht-Erwerbsperson und sonstige arbeitslose Person

erw_status_b2

Angaben zur Erwerbstätigkeit der zweiten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

 

„u_v“

unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

 

„s_v“

selbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

 

„u_t“

unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Teilzeit

 

„a“

Erwerbsperson, arbeitslos

 

„r“

Nicht-Erwerbsperson, im Ruhestand/Pension

 

„s“

Nicht-Erwerbsperson, Studierende, Schülerin oder Schüler

 

„so“

sonstige Nicht-Erwerbsperson und sonstige arbeitslose Person

erw_status_b1_b2

Angaben zur Erwerbstätigkeit der beider Bezugspersonen, in folgenden Ausprägungen:

 

„u“

Unterschiedlich

 

„u_v“

unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

 

„s_v“

selbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

 

„u_t“

unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Teilzeit

 

„a“

Erwerbspersonen, alle arbeitslos

 

„r“

Nicht-Erwerbsperson, alle im Ruhestand/Pension

 

„s“

Nicht-Erwerbsperson, alle Studierende, Schülerin oder Schüler

 

„so“

Alle sonstige Nicht-Erwerbspersonen und sonstige arbeitslose Personen

erw_tage_b1

mit der Angabe der Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson in Relation zu den Tagen in Erwerbstätigkeit aller ersten Bezugspersonen; in folgenden Ausprägungen:

 

„q1“

die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson liegt im ersten Quartil

 

„q2“

die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson liegt im zweiten Quartil

 

„q3“

die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson liegt im dritten Quartil

 

„q4“

die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson liegt im vierten Quartil

erw_tage_b2

mit der Angabe der Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson in Relation zu den Tagen in Erwerbstätigkeit aller ersten Bezugspersonen; in folgenden Ausprägungen:

 

„q1“

die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson liegt im ersten Quartil

 

„q2“

die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson liegt im zweiten Quartil

 

„q3“

die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson liegt im dritten Quartil

 

„q4“

die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson liegt im vierten Quartil

erw_tage_b1_b2

mit der Angabe der Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen in Relation zu den Tagen in Erwerbstätigkeit beider Bezugspersonen; in folgenden Ausprägungen:

 

„q1“

die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen liegt im ersten Quartil

 

„q2“

die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen liegt im zweiten Quartil

 

„q3“

die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen liegt im dritten Quartil

 

„q4“

die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen liegt im vierten Quartil

gebland_b1

mit der Angabe des Geburtslands der ersten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:

 

„oe“

Österreich

 

„eu“

Land der Europäischen Union, ohne „oe“

 

„int“

Land außerhalb der Europäischen Union

gebland_child_poverty_b1

mit der Angabe des Geburtslands der ersten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:

die in einem Land unter der „child poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „child poverty line“ („0“) geboren sind

gebland_poverty_b1

mit der Angabe des Geburtslands der ersten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:

die in einem Land unter der „total poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „total poverty line“ („0“) geboren sind

gebland_b2

mit der Angabe des Geburtslands der zweiten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:

 

„oe“

Österreich

 

„eu“

Land der Europäischen Union, ohne „oe“

 

„int“

Land außerhalb der Europäischen Union

gebland_child_poverty_b2

mit der Angabe des Geburtslands der zweiten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:

die in einem Land unter der „child poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „child poverty line“ („0“) geboren sind

gebland_poverty_b2

mit der Angabe des Geburtslands der zweiten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:

die in einem Land unter der „total poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „total poverty line“ („0“) geboren sind

gebland_b1_b2

mit der Angabe der Geburtsländer aller Bezugspersonen, in folgender Ausprägung:

 

„oe“

alle Bezugspersonen haben als Österreich als Geburtsland

 

„uoe“

unterschiedliche Geburtsländer, eines davon Österreich

 

„noe“

keine Bezugsperson hat als Geburtsland Österreich

gebland_child_poverty_b1_b2

Mit der Angabe des Geburtslands beider Bezugspersonen, in folgender Ausprägung:

die in einem Land unter der „child poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“), jene, die über der „child poverty line“ („0“) geboren sind und „9“ wenn die Geburtsländer in unterschiedliche Kategorien fallen

gebland_poverty_b1_b2

Mit der Angabe des Geburtslands beider Bezugspersonen, in folgender Ausprägung:

die in einem Land unter der „total poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“), jene, die über der „total poverty line“ („0“) geboren sind „9“ wenn die Geburtsländer in unterschiedliche Kategorien fallen

staat_b1

mit der Angabe der Staatsbürgerschaft der ersten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

 

„oe“

Österreich

 

„eu“

Land der Europäischen Union, ohne „oe“

 

„int“

Land außerhalb der Europäischen Union

staat_b2

mit der Angabe der Staatsbürgerschaft der zweiten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

 

„oe“

Österreich

 

„eu“

Land der Europäischen Union, ohne „oe“

 

„int“

Land außerhalb der Europäischen Union

oe_b1_b2

mit der Angabe, ob eine oder alle Bezugspersonen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt bzw. besitzen, in folgenden Ausprägungen

 

„oe“

alle Bezugspersonen: Österreichische Staatsbürgerschaft

 

„uoe“

unterschiedliche Staatsbürgerschaften, eine davon Österreich

 

„noe“

keine Bezugsperson hat die österreichische Staatsbürgerschaft

     

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2021

Gesetzesnummer

20011570

Dokumentnummer

NOR40238053

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