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§ 2 Verlängerung des Zeitraums für Freistellungen nach § 735 Abs. 3 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz und § 258 Abs. 3 Beamten-Kranken-und Unfallversicherungsgesetz
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27.3.2021 bis 21.05.2021 (BGBl. II Nr. 225/2021)
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