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§ 3 Erklärung des Kollektivvertrags Corona-Tests für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.3.2021

Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung

§ 3.

Die Wirksamkeit dieser Satzung beginnt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2021

Gesetzesnummer

20011498

Dokumentnummer

NOR40231825

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