vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 Genehmigung der Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.12.2020

§ 1.

Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt, beim Detailbudget 33.01.02 (Innovation, Technologietransfer) der Untergliederung 33 Vorbelastungen betreffend den Abschluss von Verträgen im Rahmen der Teilnahme an wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (Important Projects of Common European Interest – IPCEI) im Bereich Mikroelektronik hinsichtlich der Finanzjahre 2021 bis 2023 in der Höhe von bis zu 56,25 Millionen Euro zu begründen.

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2020

Gesetzesnummer

20011397

Dokumentnummer

NOR40228546

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)