Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 1 ADR – M330 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung gemäß Absatz 8.2.2.8.2 ADR und Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 ADR
aktuell keine Fassung in Kraft
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aktuell keine Fassung in Kraft
27.11.2020 bis 01.03.2021 (BGBl. III Nr. 196/2020)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.