2. Hauptstück
Schutz vor Radon in Wohngebäuden Ermittlung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden
§ 5.
Für die Ermittlung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden zum Nachweis der Einhaltung des Referenzwertes gemäß § 3 Abs. 1 gelten die Festlegungen der Anlage 2.
Zuletzt aktualisiert am
10.11.2020
Gesetzesnummer
20011323
Dokumentnummer
NOR40227249
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)