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VfGH-Aufhebung von Bestimmungen im Curriculum für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften und das PhD-Studium Interdisciplinary Legal Studies der Universität Wien, im Curriculum für das Masterstudium Betriebswirtschaft der Universität Wien und in der Verordnung des Rektorats der Universität Wien zum Nachweis über Englischkenntnisse im Rahmen der Zulassung zu Studien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.8.2020

§ 0

VfGH-Aufhebung von Bestimmungen im Curriculum für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften und das PhD-Studium Interdisciplinary Legal Studies der Universität Wien, im Curriculum für das Masterstudium Betriebswirtschaft der Universität Wien und in der Verordnung des Rektorats der Universität Wien zum Nachweis über Englischkenntnisse im Rahmen der Zulassung zu Studien

Kurztitel

VfGH-Aufhebung von Bestimmungen im Curriculum für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften und das PhD-Studium Interdisciplinary Legal Studies der Universität Wien, im Curriculum für das Masterstudium Betriebswirtschaft der Universität Wien und in der Verordnung des Rektorats der Universität Wien zum Nachweis über Englischkenntnisse im Rahmen der Zulassung zu Studien

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 363/2020

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

18.08.2020

Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Langtitel

Kundmachung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Aufhebung von Bestimmungen im Curriculum für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften und das PhD-Studium Interdisciplinary Legal Studies der Universität Wien, im Curriculum für das Masterstudium Betriebswirtschaft der Universität Wien und in der Verordnung des Rektorats der Universität Wien zum Nachweis über Englischkenntnisse im Rahmen der Zulassung zu Studien durch den Verfassungsgerichtshof

StF: BGBl. II Nr. 363/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art.139 Abs. 5 zweiter Satz B-VG iVm § 4 Abs. 1 Z 4 BGBlG wird kundgemacht:

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2020

Gesetzesnummer

20011259

Dokumentnummer

NOR40226037

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