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Anlage 3 Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.8.2020

Anlage 3

ANHANG III

LISTE DER ANDEREN STAATEN NACH DEN ARTIKELN 3, 4 UND 8 DES ABKOMMENS SOWIE ANHANG I

  1. 1. Republik Island (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum)
  2. 2. Fürstentum Liechtenstein (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum)
  3. 3. Königreich Norwegen (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum)
  4. 4. Schweizerische Eidgenossenschaft (gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr).

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2020

Gesetzesnummer

20011251

Dokumentnummer

NOR40225643

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