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Anlage 14 AllgStrSchV 2020

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2020

Anlage 14

Zu den §§ 65 Abs. 1 und 73 Abs. 1

Inhalte von Stilllegungskonzepten

A. Inhalte des Stilllegungskonzeptes für Forschungsreaktoren

Ein Stilllegungskonzept hat insbesondere zu enthalten:

  1. – Beschreibung des Forschungsreaktors, des Standortes und der Umgebung
  2. – Beschreibung der Betriebsgeschichte, soweit sie für die Stilllegung relevant ist
  3. – Beschreibung der Stilllegungsmaßnahmen, insbesondere der Sicherheitsvorkehrungen und Sicherungsmaßnahmen während der Stilllegung
  4. – Beschreibung des Stilllegungsverfahrens, insbesondere der geplanten Stilllegungs- und Abbautechniken
  5. – Abschätzung der zu erwartenden aktivierten und kontaminierten Anlagenteile
  6. – Beschreibung der zu erwartenden radioaktiven Abfälle, insbesondere hinsichtlich Art und Menge, enthaltener Radionuklide und Aktivitätskonzentrationen sowie vorgesehener Beseitigung und temporärer Lagerung
  7. – Beschreibung der radioaktiven Materialien, die freigegeben werden können
  8. – Beschreibung allfälliger Ableitungen im Rahmen der Stilllegung
  9. – Programm zur Umgebungsüberwachung während der Stilllegung
  10. – Strahlenschutzmaßnahmen während der Stilllegung
  11. – innerbetriebliche Organisation für die Stilllegung
  12. – vorgesehene Berichterstattung an die zuständige Behörde
  13. – Dosisleistungs- und Kontaminationsatlas

Nach Aufnahme des Betriebes des Forschungsreaktors ist das Stilllegungskonzept um einen Dosisleistungs- und Kontaminationsatlas zu erweitern, der in angemessenen Zeitabständen zu aktualisieren ist.

B. Inhalte des Stilllegungskonzeptes für Entsorgungsanlagen

Ein Stilllegungskonzept hat insbesondere zu enthalten:

  1. – Beschreibung der Entsorgungsanlage, des Standortes und der Umgebung sowie der Betriebsgeschichte, soweit sie für die Stilllegung relevant ist
  2. – Beschreibung der Stilllegungsmaßnahmen, insbesondere der Sicherheitsvorkehrungen und Sicherungsmaßnahmen während der Stilllegung
  3. – Beschreibung des Stilllegungsverfahrens, insbesondere der geplanten Stilllegungs- und Abbautechniken
  4. – Abschätzung der zu erwartenden kontaminierten Anlagenteile
  5. – Beschreibung der zu erwartenden radioaktiven Abfälle, insbesondere hinsichtlich Art und Menge, enthaltener Radionuklide und Aktivitätskonzentrationen sowie vorgesehener Beseitigung und temporärer Lagerung
  6. – Beschreibung der radioaktiven Materialien, die freigegeben werden können
  7. – Beschreibung allfälliger Ableitungen im Rahmen der Stilllegung
  8. – Programm zur Umgebungsüberwachung während der Stilllegung
  9. – Strahlenschutzmaßnahmen während der Stilllegung
  10. – innerbetriebliche Organisation für die Stilllegung
  11. – vorgesehene Berichterstattung an die zuständige Behörde

Schlagworte

Stilllegungstechnik, Dosisleistungsatlas, Dosisleistungsatlas, Stilllegungstechnik

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2020

Gesetzesnummer

20011249

Dokumentnummer

NOR40225544

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