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§ 1 Fahrverbot auf der A12 Inntalautobahn im Bereich Anschlussstelle Wattens auf den Abfahrtsrampen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2020

§ 1.

Zur Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen und zur Erhöhung der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs ist das Befahren der Abfahrtsrampen beider Richtungsfahrbahnen der Anschlussstelle Wattens auf der A12 Inntalautobahn von Montag bis Samstag, jeweils in der Zeit von 6 bis 10 Uhr verboten, wenn die Länge des Lastkraftfahrzeuges oder die Länge eines mitgeführten Anhängers oder die Länge des Lastkraftfahrzeuges samt Anhänger 12 Meter überschreitet.

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2020

Gesetzesnummer

20011207

Dokumentnummer

NOR40224238

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