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§ 2 Buchbindetechnik und Postpresstechnologie-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2020

Berufsprofil

§ 2.

 Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Buchbindetechnik und Postpresstechnologie ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten ausführen zu können:

  1. 1. Buchbindetechnik und Postpresstechnologie – Schwerpunkt Buchbinder/Buchbinderin:
  1. a) Durchführen der Eingangskontrolle, materialgerechtes Lagern sowie auftragsbezogenes Auswählen von Werk- und Hilfsstoffen,
  2. b) manuelles und maschinelles Schneiden, Falzen, Zusammentragen und Kollationieren,
  3. c) Herstellen von Vorsätzen sowie manuelles und maschinelles Heften und Kleben,
  4. d) Vorbereiten und Leimen von Buchblöcken mit unterschiedlichen Leimen,
  5. e) Beschneiden von Buchblöcken sowie manuelles und maschinelles Buchrunden und Abpressen,
  6. f) Ausführen unterschiedlicher Ausstattungsarbeiten wie Schnittverzierungen und Kapitalen,
  7. g) Herstellen von Buchdecken aus unterschiedlichen Materialien sowie Prägungen ausführen,
  8. h) Herstellen von Deckenbänden durch Einhängen, Anpappen und Einpressen,
  9. i) Reparieren von Büchern unter Einsatz geeigneter Techniken (zB durch Reinigen, Fehlstellen ergänzen usw.) und Materialien,
  10. j) Warten und Pflegen von Maschinen sowie Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess,
  11. k) Kontrollieren und Prüfen der Produkte sowie materialgerechtes Verpacken und Lagern,
  12. l) Erstellen von Aufstellungen und Lieferbegleitpapieren wie zB Paletteninhaltsübersichtlisten, Bundzettel, Palettenzettel, Lieferscheine sowie Ausstellen und Weiterleiten von Versanddokumenten
  13. m) Auswahl der kostenoptimierten Versandart sowie Vorbereiten von Verpackungseinheiten zum Versand unter Beachtung der Transportart und der Transportvorschriften
  14. n) Anwenden verschiedener Techniken des Beifügens und Konfektionierens,
  15. o) Herstellen von adressierten, personalisierten und zielgruppenorientierten Produkten und deren Vorbereitung für den Versand,
  16. p) Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen, Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards.
  1. 2. Buchbindetechnik und Postpresstechnologie – Schwerpunkt Buchfertigungstechnik:
  1. a) Durchführen der Eingangskontrolle, materialgerechtes Lagern sowie auftragsbezogenes Auswählen von Werk- und Hilfsstoffen,
  2. b) Herstellen von Stärke- sowie Musterbänden von sämtlichen Broschurenarten und Hardcoverbänden,
  3. c) Bedienen und Überwachen der automatisierten Maschinen zum Schneiden, Stanzen, Bohren, Prägen, Rillen, Perforieren, Falzen und Zusammentragen,
  4. d) Auswählen, Einrichten und Rüsten sowie Bedienen und Überwachen der Arbeitsabläufe von Maschinen zur Buchblockbildung (zB Fadenheft- und Fadensiegelmaschinen) und Buchblockbearbeitung,
  5. e) Auswählen, Einrichten und Rüsten sowie Bedienen und Überwachen der Arbeitsabläufe von Maschinen zur Herstellung von Buchdecken (zB Buchdeckenautomaten), Buchdeckenverzierung (zB Prägepressen) sowie von Bucheinhängemaschinen,
  6. f) rechnergestütztes Steuern der Produktion, Durchführen von Prozesskontrollen sowie Überwachen und Sicherstellen der Produktqualität,
  7. g) Warten und Pflegen von Maschinen sowie Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess,
  8. h) Kontrollieren und Prüfen der Produkte sowie materialgerechtes Verpacken und Lagern,
  9. i) Erstellen von Aufstellungen und Lieferbegleitpapieren wie zB Paletteninhaltsübersichtlisten, Bundzettel, Palettenzettel, Lieferscheine sowie Ausstellen und Weiterleiten von Versanddokumenten
  10. j) Auswahl der kostenoptimierten Versandart sowie Vorbereiten von Verpackungseinheiten zum Versand unter Beachtung der Transportart und der Transportvorschriften
  11. k) Anwenden verschiedener Techniken des Beifügens und Konfektionierens,
  12. l) Herstellen von adressierten, personalisierten und zielgruppenorientierten Produkten und deren Vorbereitung für den Versand,
  13. m) Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen, Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards.
  1. 3. Buchbindetechnik und Postpresstechnologie – Schwerpunkt Postpresstechnologie:
  1. a) Durchführen der Eingangskontrolle, materialgerechtes Lagern sowie auftragsbezogenes Auswählen von Werk- und Hilfsstoffen,
  2. b) Herstellen von Stärke- sowie Musterbänden von Akzidenzprodukten und Broschuren,
  3. c) Auswählen, Einrichten und Rüsten sowie Bedienen und Überwachen der Arbeitsabläufe von Schneide-, Stanz-, Bohr-, Präge-, Rill-, Perforier-, Falz- und Zusammentragmaschinen und Zusatzaggregaten,
  4. d) Auswählen, Einrichten und Rüsten sowie Bedienen und Überwachen der Arbeitsabläufe von Endverarbeitungsmaschinen,
  5. e) Auswählen, Einrichten und Rüsten sowie Bedienen und Überwachen der Arbeitsabläufe von Sammelheftanlagen,
  6. f) Anwenden von speziellen Fertigungstechniken in der Druckweiterverarbeitung wie zB Perforieren, Nummerieren, Fälzeln, Blockleimen (zB Schreibblöcke), Bohren, Spiralisieren, Kleben und Trennen von Garnituren (zB Lieferscheinbücher, Formulargarnituren) usw.,
  7. g) rechnergestütztes Steuern der Produktion, Durchführen von Prozesskontrollen sowie Überwachen und Sicherstellen der Produktqualität,
  8. h) Warten und Pflegen von Maschinen sowie Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess,
  9. i) Kontrollieren und Prüfen der Produkte sowie materialgerechtes Verpacken und Lagern,
  10. j) Verwenden von branchenspezifischen Tabellenkalkulations- und Datenbankprogrammen sowie Aufbereiten und Optimieren von Adressdaten (Adressiersysteme) nach Verteilervorgaben
  11. k) Erstellen von Aufstellungen und Lieferbegleitpapieren wie zB Paletteninhaltsübersichtlisten, Bundzettel, Palettenzettel, Lieferscheine sowie Ausstellen und Weiterleiten von Versanddokumenten
  12. l) Auswahl der kostenoptimierten Versandart sowie Vorbereiten von Verpackungseinheiten zum Versand unter Beachtung der Transportart und der Transportvorschriften
  13. m) Anwenden verschiedener Techniken des Beifügens und Konfektionierens,
  14. n) Herstellen von adressierten, personalisierten und zielgruppenorientierten Produkten und deren Vorbereitung für den Versand,
  15. o) Einrichten, Bedienen und Überwachen von Paketiersystemen, Durchführen einfacher Instandhaltungsarbeiten sowie Erkennen und Beseitigen von Störungen an Paketiersystemen
  16. p) Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen, Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards.

Schlagworte

Werkstoff, Qualitätsstandard, Sicherheitsstandard, Stärkeband, Fadenheftmaschine, Schneidemaschine, Stanzmaschine, Bohrmaschine, Prägemaschine, Rillmaschine, Perforiermaschine, Falzmaschine, Tabellenkalkulationsprogramm

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2020

Gesetzesnummer

20011202

Dokumentnummer

NOR40224139

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