2. Hauptstück
Spätphase nach einem radiologischen Notfall Maßnahmenkatalog
§ 102.
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat unter Einbeziehung von Interessenträgern als Grundlage für die Festlegung von Schutz- und Sanierungsmaßnahmen in der Spätphase einen Maßnahmenkatalog für verschiedene Arten von radiologischen Notfällen auszuarbeiten und bei Bedarf zu aktualisieren.
Schlagworte
Schutzmaßnahme
Zuletzt aktualisiert am
18.06.2020
Gesetzesnummer
20011197
Dokumentnummer
NOR40223995
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