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§ 102 StrSchG 2020

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2020

2. Hauptstück

Spätphase nach einem radiologischen Notfall Maßnahmenkatalog

§ 102.

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat unter Einbeziehung von Interessenträgern als Grundlage für die Festlegung von Schutz- und Sanierungsmaßnahmen in der Spätphase einen Maßnahmenkatalog für verschiedene Arten von radiologischen Notfällen auszuarbeiten und bei Bedarf zu aktualisieren.

Schlagworte

Schutzmaßnahme

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2020

Gesetzesnummer

20011197

Dokumentnummer

NOR40223995

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