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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2016

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.5.2020

§ 0

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2016

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2016

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 245/2020

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

30.05.2020

Index

27/01 Rechtsanwälte

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2016

StF: BGBl. II Nr. 245/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 47 Abs. 5 Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 19/2020, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2020

Gesetzesnummer

20011185

Dokumentnummer

NOR40223530

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