Rechtsnormen
Verordnungen
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 4 Sonderregelungen für Arzneimittel für die Dauer der Pandemie mit COVID-19
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
01.3.2020 bis 28.02.2021 (BGBl. II Nr. 213/2020)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.