Inkrafttreten
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit 6. Mai 2020 in Kraft. COVID-19-Risiko-Atteste können erstmals mit Wirksamkeit ab diesem Zeitpunkt ausgestellt werden.
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2020
Gesetzesnummer
20011167
Dokumentnummer
NOR40223152
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