Berufsprofil
§ 2.
(1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt der Eventkaufmann/die Eventkauffrau über folgende berufliche Kompetenzen:
- 1. Fachliche Kompetenzbereiche:
- a) Konzeptentwicklung
- Der Eventkaufmann/Die Eventkauffrau verfügt über umfassende Kenntnisse der Konzeptentwicklung und entwickelt auf Basis des Veranstaltungszwecks und der Kundenbedürfnisse Konzepte für Veranstaltungen. Zu seinen/ihren Aufgaben zählen unter anderem die Beurteilung von Kundenbriefings sowie die Analyse von Kundenanforderungen. Er/Sie wählt geeignete Locations und Fremdleistungen aus und erstellt Kosten- und Erlöspläne. In seine/ihre Arbeit bindet er/sie Kollegen und gegebenenfalls Subauftragnehmer ein.
- b) Kundenmanagement
- Der Eventkaufmann/Die Eventkauffrau berät Kunden zu den betrieblichen Leistungen. Dabei setzt er/sie ein reiches Repertoire an Kommunikationsstrategien und Social Skills ein. Zu seinen/ihren Aufgaben gehören die Bearbeitung von Kundenanfragen, die Erstellung von Angeboten sowie die Entgegennahme und Prüfung von Aufträgen. Mit Beschwerden und Reklamationen geht er/sie kompetent um.
- c) Veranstaltungsmanagement und -durchführung
- Im Rahmen der Veranstaltungsorganisation erstellt der Eventkaufmann/die Eventkauffrau Veranstaltungspläne und erschließt Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten. Darüber hinaus überprüft er/sie, ob die Anforderungen betreffend Sicherheit und Infrastruktur am Veranstaltungsort erfüllt sind. Bei der Veranstaltung koordiniert er/sie die Kommunikation zwischen den an der Veranstaltung Beteiligten und stellt die Einhaltung von Ablaufplänen sicher. Nach der Veranstaltung führt der Eventkaufmann/die Eventkauffrau die Erfolgskontrolle und Dokumentation durch.
- d) Veranstaltungsmarketing
- Der Eventkaufmann/Die Eventkauffrau verfügt über Kenntnisse des Marketings und entwickelt darauf aufbauend Marketingkonzepte für Events. Er/Sie plant die konkrete Medienarbeit und beteiligt sich an der Gestaltung betrieblicher Kommunikationsmittel (zB Newsletter, Direct-Mailings, Presseaussendungen, Social-Media-Beiträge). Darüber hinaus wirkt er/sie am betrieblichen Außenauftritt mit.
- e) Beschaffung
- Der Eventkaufmann/Die Eventkauffrau verfügt über Kenntnisse des Beschaffungswesens, bearbeitet verschiedene Aufgaben in diesem Bereich und kommuniziert dabei mit Personen inner- und außerhalb des Betriebs. So ermittelt er/sie den Dienstleistungs- und Warenbedarf in seinem/ihrem Aufgabenbereich, vergleicht Angebote verschiedener Anbieter, trifft eine begründete Vorauswahl und wirkt bei der Beauftragung von Dienstleistungen bzw. Warenbestellungen mit. Bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen setzt er/sie angemessene Maßnahmen.
- f) Office-Management
- Der Eventkaufmann/Die Eventkauffrau erfüllt vielfältige Aufgaben im Rahmen der betrieblichen Kommunikation. Dazu zählt insbesondere der Brief- bzw. E-Mail-Verkehr, bei dem er/sie die Textgestaltung unter Berücksichtigung betriebsinterner Vorgaben (zB Corporate Design) erledigt. Er/Sie übernimmt das Terminmanagement und erledigt den Postein- und ausgang. Er/Sie nutzt die Ausstattung seines/ihres Arbeitsbereichs kompetent.
- g) Betriebliches Rechnungswesen
- Der Eventkaufmann/Die Eventkauffrau führt auf Basis seiner/ihrer Kenntnisse des Buchführungssystems Arbeiten im betrieblichen Rechnungswesen durch. Dazu zählen in der Buchführung die Belegorganisation sowie die Prüfung von Belegen. Ebenso wirkt er/sie am betrieblichen Zahlungsverkehr mit. Darüber hinaus übernimmt der Eventkaufmann/die Eventkauffrau Aufgaben im Rahmen der Datenaufbereitung (Arbeiten mit Statistiken und Kennzahlen).
- 2. Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
- Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt der Eventkaufmann/die Eventkauffrau folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:
- a) Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
- Der Eventkaufmann/Die Eventkauffrau verfügt über grundlegende Kenntnisse des betrieblichen Leistungsspektrums und betriebs- und volkswirtschaftlicher und ökologischer Zusammenhänge, um seine/ihre Tätigkeiten effizient und nachhaltig zu organisieren und auszuführen. Er/Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihm/ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis seines/ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus kommuniziert er/sie zielgruppenorientiert, berufsadäquat auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.
- b) Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
- Der Eventkaufmann/Die Eventkauffrau wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Er/Sie reflektiert sein/ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in seinem/ihrem Aufgabenbereich. Der Eventkaufmann/Die Eventkauffrau beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für seine/ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und handelt bei Unfällen und Verletzungen situationsgerecht. Im Rahmen seines/ihres Aufgabenbereiches berücksichtigt er/sie wesentliche ökologische Auswirkungen seiner/ihrer Tätigkeit und handelt somit nachhaltig und ressourcenschonend.
- c) Digitales Arbeiten
- Der Eventkaufmann/Die Eventkauffrau wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben die für seine/ihre Aufgaben am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Er/Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Der Eventkaufmann/Die Eventkauffrau agiert auf Basis seiner/ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben (zB Datenschutzgrundverordnung).
Schlagworte
Veranstaltungsdurchführung, Postausgang, Kostenplan, Finanzierungsmöglichkeit, Dienstleistungsbedarf, Posteingang, Aufbauorganisation
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2020
Gesetzesnummer
20011051
Dokumentnummer
NOR40221158
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