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Artikel V Luftverkehrsabkommen – Ergänzung (Montenegro)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.6.2006

Artikel V

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragschließenden Parteien einander durch Notenwechsel darüber informiert haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten gemäß den jeweiligen verfassungsmäßigen Verfahren beider Länder erfüllt worden sind.

Geschehen zu Dürnstein in zweifacher Ausfertigung in englischer Sprache am 29. September 1988.

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2020

Gesetzesnummer

20010902

Dokumentnummer

NOR40220691

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