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Fahrverbot auf den Abfahrtsrampen im Bereich Anschlussstelle Innsbruck Süd auf der A13 Brennerautobahn
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08.1.2020 (BGBl. II Nr. 7/2020)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
BGBl. Nr. 159/1960