§ 4.
(1) Die Anmeldung zum Onlineverfahren erfolgt über ein hiefür auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at ) zur Verfügung gestelltes Webformular. Der Unternehmer hat bekanntzugeben:
- 1. Name bzw. Firmenbezeichnung
- 2. Adresse
- 3. E-Mailadresse
- 4. Umsatzsteueridentifikationsnummer oder, wenn diese nicht vorhanden ist, eine andere Steueridentifikationsnummer
(2) Dem Anmeldeformular sind folgende Dokumente in elektronischer Form anzuschließen:
- 1. ein Firmenbuchauszug oder ein vergleichbarer Nachweis über die Registrierung im Sitzstaat
- 2. ein Nachweis über die Identität und die Vertretungsbefugnis der die Anmeldung durchführenden Person
Zuletzt aktualisiert am
05.12.2019
Gesetzesnummer
20010832
Dokumentnummer
NOR40219526
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)