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§ 1 BKKWVB-VO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.11.2019

§ 1.

Die Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe wird mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2020 aufgelöst. Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) übernimmt im Rahmen ihrer gesetzlich festgelegten Zuständigkeit für die Abwicklung der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe das zum Stichtag 31. Dezember 2019 vorhandene Vermögen und die zum 1. Jänner 2020 bestehenden Verbindlichkeiten der Betriebskrankenkasse bis zur nach § 2 vorgesehenen Vermögensteilung zunächst zur Gänze.

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2019

Gesetzesnummer

20010816

Dokumentnummer

NOR40219370

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