Anwendungsbereich
§ 2.
Diese Verordnung gilt im Sinne der Art. 3 bis 5 der Verordnung (EU) 2016/1388 für neue Verbrauchsanlagen mit Übertragungsnetzanschluss, neue Verteilernetzanlagen mit Übertragungsnetzanschluss, neue Verteilernetze einschließlich neuer geschlossener Verteilernetze, neue Verbrauchseinheiten, die von einer Verbrauchsanlage oder einem geschlossenen Verteilernetz genutzt werden, um für die relevanten Netzbetreiber und relevanten Übertragungsnetzbetreiber Laststeuerungsdienste zu erbringen. Neue Pumpanlagen innerhalb von Pump-Speicher-Kraftwerken, die ausschließlich im Pumpmodus betrieben werden, werden für die Zwecke dieser Verordnung gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EU) 2016/1388 wie Verbrauchsanlagen behandelt.
Zuletzt aktualisiert am
03.04.2024
Gesetzesnummer
20010756
Dokumentnummer
NOR40217302
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