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§ 3 Bauwerksabdichtungstechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2019

Berufsbild

§ 3.

(1)   Für die Ausbildung im Lehrberuf Bauwerksabdichtungstechnik wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

(2)  Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, in der geltenden Fassung, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, in der geltenden Fassung, zu entsprechen.

 

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

 

1.

Der Lehrbetrieb

 

1.1

Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes

 

1.2

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche

 

1.3

Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs

Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes

 

2.

Aus- und Weiterbildung

 

2.1

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

 

2.2

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Rechte und Pflichten (§§ 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz)

 

2.3

Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des

ASchG und des GlBG

 

3.

Sicherheit und Umweltschutz

 

3.1

Kenntnis der einschlägigen Arbeitnehmerschutz- und Sicherheitsvorschriften und Anwenden des proaktiven Sicherheitsmanagements

 

3.2

Kenntnis des Umgangs mit elektrischem Strom unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften

 

3.3

Anwenden der persönlichen Schutzausrüstungen PSA sowie aller anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen

 

3.4

Grundkenntnisse der Erstversorgung bei Arbeitsunfällen

Kenntnis der Erstversorgung bei Arbeitsunfällen sowie der Alarmierung im Bedarfsfall

 

3.5

Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich

 

3.6

Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung (Recycling) sowie über die Entsorgung des Abfalls

Kenntnis der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung (Recycling) sowie über die Entsorgung des Abfalls

Trennen und Verwerten (Recyceln) der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe sowie Entsorgen des anfallenden Abfalls

 

4.

Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)
In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:

 

4.1

Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen usw.

 

4.2

Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen usw.

 

4.3

Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren usw.

 

4.4

Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen

 

4.5

Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit usw.

 

4.6

Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen

 

5.

Organisation und Arbeitsgestaltung

 

5.1

Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung

Durchführen der Arbeitsplanung unter Beachtung der

Produktivität und Wirtschaftlichkeit; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden

 

5.2

Kenntnis und Anwendung der Grundlagen der Arbeitsergonomie (zB richtiges Heben, Tragen, Bewegen von Lasten usw.)

 

5.3

Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software)

Kenntnis und Anwendung von berufsspezifischer Software

 

5.4

Verantwortungsbewusstes Umgehen mit sozialen Netzwerken und neuen digitalen Medien

 

5.5

Durchführen von administrativen Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme

 

5.6

Grundkenntnisse der Betriebswirtschaft

 

5.7

Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

 

5.8

Grundkenntnisse der Kalkulation

 

5.9

Grundkenntnisse des Qualitätswesens

Kenntnis und Anwendung des betriebsüblichen Qualitätsmanagements einschließlich Dokumentation

 

6.

Kommunikation und Dokumentation

 

6.1

Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen/Kolleginnen und Lieferanten/Lieferantinnen unter Beachtung des fachgerechten Auftretens und der fachgerechten Ausdrucksweise sowie angemessener Höflichkeitsformen

 

6.2

Grundkenntnisse der Kommunikation unter den Baubeteiligten auch unter Zuhilfenahme moderner Kommunikationsmittel

 

6.3

Kenntnis des Führens von Arbeitsnachweisen (auch in digitaler Form)

Ausfüllen und Erstellen von Ausmaß- und Arbeitsbestätigungen sowie Führen von Bautageberichten (auch in digitaler Form)

 

6.4

Grundkenntnisse der Baudokumentation (auch in digitaler Form)

Kenntnis und Durchführen der Baudokumentation (auch in digitaler Form)

Durchführen der Baudokumentation sowie Führen von Bautageberichten inklusive Beweissicherung (auch in digitaler Form)

7.

Bauwerksabdichterarbeiten

7.1

Kenntnis der berufsspezifischen Normen, Fachregeln und Vorschriften sowie einschlägiger Richtlinien

Anwenden von berufsspezifischen Normen, Fachregeln und Vorschriften sowie einschlägigen Richtlinien

7.2

Handhaben, Warten, Pflegen und Instandhalten der zu verwendenden Kleingeräte, Werkzeuge, Baugeräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe

7.3

Lesen von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Plänen, Verlegeplänen, Aufmaßskizzen, Stücklisten, Technischen Tabellen, Handbüchern, Normen, Richtlinien, Merkblättern usw.

7.4

Anfertigen von Skizzen, Zeichnungen, Plänen, Verlegeplänen und Stücklisten

Anfertigen von Bestands- und Aufmaßskizzen sowie Durchführen von Materialbedarfsberechnungen

7.5

Grundkenntnisse der berufsspezifischen Statik, Festigkeitslehre und Bauphysik

7.6

Grundkenntnisse der berufsspezifischen Elektrotechnik, Pneumatik und Hydraulik

7.7

Mitarbeiten beim Einrichten und Absichern von Baustellen

Einrichten und Absichern von Baustellen

7.8

Messen, Fluchten und Anlegen mit einfachen Vermessungsgeräten sowie Übertragen von Höhen mit Wasserwaage und Schlauchwaage

Messen und Anlegen auch mit digitalen Messgeräten

7.9

Kenntnis des Herstellens (Aufstellen, Instand halten, Bedienen, Abtragen) von erforderlichen Schutz- und Fanggerüsten sowie Dachschutzblenden aller Art (zB Fassadengerüst, Traufengerüst, Hebebühnen, Leiterngerüst)

 

7.10

Mitarbeiten beim Aufstellen, Instand halten und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste unter Einhaltung der KJBG-VO

7.11

Mitarbeiten beim Beurteilen und Prüfen von Baugruben und Gräben auf Arbeitsraumbreite, Verbaunotwendigkeit sowie Sicherheit

Beurteilen von Baugruben und Gräben auf Arbeitsraumbreite, Verbaunotwendigkeit sowie Sicherheit

7.12

Kenntnis der zu verwendenden Bau- und Bauhilfsstoffe (zB Klebemassen, Anstriche, Flüssigkunststoffe, Spachtelmassen, Bitumen- und Polymerbitumenbahnen, Kunststoffbahnen, Heizöl, Quellschweißmittel, Befestigungsmittel, Dämmstoffen) ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie über deren Prüfung, Transport und Lagerung

7.13

Mitarbeiten beim Ermitteln des Bedarfes und beim Prüfen von Bau- und Bauhilfsstoffen

Ermitteln des Bedarfes und Prüfen von Bau- und Bauhilfsstoffen

7.14

Lagern und Transportieren von Bau- und Bauhilfsstoffen sowie Bereitstellen von Bau- und Bauhilfsstoffen, Werkzeugen und Baugeräten

7.15

Mitarbeiten beim Ausführen von berufsspezifischen Holzarbeiten (Bearbeiten, Verbinden, Einbauen) zB für Schalungen sowie Schützen von Holzwerkstoffen

Ausführen von berufsspezifischen Holzarbeiten (Bearbeiten, Verbinden, Einbauen) zB für Schalungen sowie Schützen von Holzwerkstoffen

7.16

Kenntnisse von berufsspezifischen Mauer-, Putz-, Beton und Stemmarbeiten wie Herstellen von Mörtel- und Betonmischungen, Ausbessern von Mauerwerk und Putz, Herstellen und Schließen von Wand- und Deckendurchbrüchen, Prüfen und Ausbessern von Betonoberflächen

Ausführen von einfachen und kleinflächigen betriebsspezifischen Mauer-, Putz-, Beton und Stemmarbeiten wie zB Herstellen von Mörtel- und Betonmischungen, Ausbessern von Mauerwerk und Putz, Herstellen und Schließen von Wand- und Deckendurchbrüchen, Prüfen und Ausbessern von Betonoberflächen

7.17

Mitarbeiten beim Prüfen von Abdichtungsuntergründen (Beschaffenheit, Eignung) in Hinblick auf nachfolgende Abdichtungsmaßnahmen wie Temperatur und Feuchte des Abdichtungsuntergrundes und der Umgebung sowie des Wärme- und Brandschutzes

Prüfen von Abdichtungsuntergründen (Beschaffenheit, Eignung) in Hinblick auf nachfolgende Abdichtungsmaßnahmen wie Temperatur und Feuchte des Abdichtungsuntergrundes und der Umgebung sowie des Wärme- und Brandschutzes

7.18

Mitarbeiten beim Einschätzen der Witterungsverhältnisse im Hinblick auf die Art der Abdichtung sowie beim Veranlassen entsprechender Maßnahmen

Einschätzen der Witterungsverhältnisse im Hinblick auf die Art der Abdichtung sowie Veranlassen entsprechender Maßnahmen

7.19

Kenntnis über die Be- und Verarbeitungstechniken von Abdichtungsstoffen (Bitumen-, Polymerbitumen, Kunststoffbahnen) und Dämmstoffen (Polystyrole, Polyurethane, Mineralfasern) wie Messen, Zuschneiden, Schweißen (Quellschweißen, Heißluftschweißen, Heizkeilschweißen), Einbauen von Dämmstoffen, loses Verlegen, mechanisches Befestigen, Einbauen, Verarbeiten von Dichtungs- und Abdeckbändern, Auftragen von Spachtelmassen und Flüssigkunststoffen, Durchführen von Maßnahmen zum Hydrophobieren von Mauerwerk und von Injektionsmaßnahmen sowie über das Aufbereiten von Schmelzgut

7.20

Messen und Zuschneiden von Abdichtungs- und Dämmstoffen (Polystyrole, Polyurethane), Auftragen von Anstrichmittel

Einbauen von Dämmstoffen (Polystyrole, Polyurethane) und Messen und Zuschneiden von Mineralfasern

Einbauen von Mineralfasern

sowie Aufbereiten von Schmelzgut

7.21

Kenntnis über das Verkleben von Bitumen-, Polymerbitumen und Kunststoffbahnen durch Bürstenstreichverfahren, Gießverfahren, Gieß- und Einrollverfahren, sowie über das Auftragen von Kunststoffklebern sowie über das Flämmen

Mitarbeiten beim Verkleben von Bitumen-, Polymerbitumen und Kunststoffbahnen durch Bürstenstreichverfahren, Gießverfahren, Gieß- und Einrollverfahren sowie durch Auftragen von Kunststoffklebern

Verkleben von Bitumen-, Polymerbitumen und Kunststoffbahnen durch Bürstenstreichverfahren, Gießverfahren, Gieß- und Einrollverfahren sowie durch Auftragen von Kunststoffklebern und Flämmen von Bitumenbahnen

7.22

Herstellen von Nahtverbindungen entsprechend des Baustoffes (bei Kunststoffbahnen durch Quellschweißen, Heißluftschweißen, Heizkeilschweißen und Kleben mit Kontaktklebern)

7.23

Einbauen von Bitumen-, Polymerbitumen und Kunststoffbahnen durch loses Verlegen und mechanisches Befestigen

7.24

Einlegen von Dichtungsbändern und Aufsetzen von Abdeckbändern

7.25

Auftragen von Spachtelmassen sowie von Flüssigkunststoffen

7.26

Kenntnis über die Abdichtungsverfahren gegen Bodenfeuchte, nichtdrückendes und drückendes Wasser und über die Abdichtungsverfahren für Dächer, Verkehrsflächen (insbesondere Brückentafeln), Schwimmbäder, Teiche, Behälter und Tanks

7.27

Abdichten gegen Bodenfeuchte, nichtdrückendes und drückendes Wasser durch Abdichten von waagrechten, lotrechten, geneigten und geformten Flächen, Ecken, Kanten, Vor- und Rücksprüngen, Herstellen von Abdichtungsan- und ‑abschlüssen, Herstellen von Durchdringungen, Herstellen von rückläufigen und umgelegten Stößen, Abdichten von Tellerankern, Verlegen von Schutz- und Trennschichten, Herstellen von Bewegungsfugen sowie Herstellen von Verbindungen zwischen bestehenden und neuen Abdichtungen

7.28

Prüfen und Ausbessern bestehender Abdichtungen gegen Bodenfeuchte, nichtdrückendes und drückendes Wasser

7.29

Kenntnis der Dachsicherungssysteme wie Einzelanschlagpunkte, Seilsicherungssysteme, Aufstieg- und Ausstiegleitern, Durchsturzsicherungen, Geländer usw.

7.30

 

Abdichten von Dächern durch Abdichten von waagrechten, lotrechten, geneigten und geformten Dachflächen, Herstellen von Abdichtungsan- und -abschlüssen (insbesondere Wandanschlüsse, Attikaanschlüsse und Dachrandanschlüsse), Ausbilden von Kehlen, Herstellen von Anschlüssen an Lichtkuppeln und Lichtbändern, Einbauen und Abdichten von Dachdurchdringungen, Dachgullys und Dachspeiern, Herstellen von Schutzschichten, Einbauen von Dämmschichten, Herstellen von Bewegungsfugen, Herstellen von Verbindungen zwischen bestehenden und neuen Dachabdichtungen sowie Mitarbeiten beim Ein- und Aufbauen von Dachsicherungssystemen

7.31

Kenntnis der Anforderungen für das Herstellen von begrünten Dachflächen

Prüfen und Verarbeiten von Abdichtungsstoffen für Dachbegrünungen

7.32

Ergreifen von Schutzmaßnahmen für die Abdichtung bei Arbeitsunterbrechungen

7.33

Prüfen, Warten und Ausbessern bestehender Dachabdichtungen

7.34

Grundkenntnisse der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS)

7.35

Kenntnis des Abdichtens von Verkehrsflächen (insbesondere Brückentafeln) und Durchführen zugehöriger Arbeiten wie Prüfen der Oberfläche des Bauwerkes, Messen der Haftzugfestigkeit von Abdichtungen und deren Untergründen, Auswählen der Abdichtungsstoffe, Prüfen und Protokollieren der höhen- und profilgerechten Lage der Oberfläche, Grundieren, Versiegeln, Kratzspachteln und Beschichten der vorbereiteten Flächen, Einbauen der Abdichtungsstoffe sowie Herstellen der Anschlüsse an Abschlussprofile, Tropfkanten und Abläufe

Abdichten von Verkehrsflächen (insbesondere Brückentafeln) und Durchführen zugehöriger Arbeiten wie Prüfen der Oberfläche des Bauwerkes, Messen der Haftzugfestigkeit von Abdichtungen und deren Untergründen, Auswählen der Abdichtungsstoffe, Prüfen und Protokollieren der höhen- und profilgerechten Lage der Oberfläche, Grundieren, Versiegeln, Kratzspachteln und Beschichten der vorbereiteten Flächen, Einbauen der Abdichtungsstoffe sowie Herstellen der Anschlüsse an Abschlussprofile, Tropfkanten und Abläufe

7.36

Beurteilen und Prüfen der durchgeführten Abdichtungsarbeiten auf Qualität

         

Schlagworte

Betriebsform, Ausbildung, Arbeitnehmerschutzvorschrift, Alltagsgespräch, Hardware, Informationssystem, Ausmaßbestätigung, Bestandsskizze, Schutzgerüst, Arbeitsgerüst, Baustoff, Bitumenbahn, Verwendungsmöglichkeit, Mauerarbeit, Putzarbeit, Mörtelmischung, Wanddurchbruch, Wärmeschutz, Bearbeitungstechnik, Dichtungsband, Abdichtungsstoff, Gießverfahren, Vorsprung, Abdichtungsanschluss, Schutzschicht, Aufstiegleiter, Einbau, Mitarbeiterin, Kunde, Kundin, Kollege, Kollegin

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2019

Gesetzesnummer

20010700

Dokumentnummer

NOR40215645

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