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Anlage 2 Ressortübereinkommen über die Zuweisung von österreichischen BMLV-Verbindungsoffizieren zum teilstreitkräfteübergreifenden Stab (USA)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.5.2019

Anlage 2

— ANHANG B

FORMAT FÜR DIE BESCHREIBUNG DER ZUWEISUNG ÖSTERREICHISCHER VERBINDUNGSOFFIZIERE ZUM TEILSTREITKRÄFTEÜBERGREIFENDEN STAB

1. BEZEICHNUNG:

2. BESCHREIBUNG DER ZUWEISUNG:

3. DAUER:

4. DoD-KOMMANDO/DoD-ORGANISATION /EINHEIT/STANDORT:

5. QUALIFIKATIONEN:

......................A. SICHERHEITSUNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG:

......................B. DIENSTGRAD/EINSTUFUNG:

......................C. ERFORDERLICHE AUSBILDUNG:

......................D. BEMERKUNGEN:

6. ORGANISATIONSEINHEIT DER ENTSENDENDEN PARTEI, DIE FÜR DIE DIENST- UND FACHAUFSICHT ÜBER DEN ÖSTERREICHISCHEN VERBINDUNGSOFFIZIER VERANTWORTLICH IST:

Schlagworte

Dienstaufsicht

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2019

Gesetzesnummer

20010673

Dokumentnummer

NOR40215201

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