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§ 2 Erlassung einer Mustergeschäftsordnung für den Verwaltungsrat

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2019

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 2.

Soweit in der angeschlossenen Mustergeschäftsordnung samt Anhang personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2019

Gesetzesnummer

20010615

Dokumentnummer

NOR40213771

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