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Artikel 1 Vereinbarung zur leihweisen Beistellung von Gefängnispersonal an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien – Änderung und Verlängerung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 31.5.1999

Artikel 1

Die Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen über die Verlängerung und Abänderung der Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen zur leihweisen Beistellung von Gefängnispersonal an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (BGBl. III Nr. 178/1998) ist in ihrer authentischen englischen Sprachfassung und ihrer Übersetzung ins Deutsche dadurch kundzumachen, daß diese im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2019

Gesetzesnummer

20010601

Dokumentnummer

NOR40213616

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