Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und ist auf Anträge auf Zulassung zu einem Studium anzuwenden, die für das Wintersemester 2019/2020 und die Folgesemester gestellt werden; gleichzeitig tritt die Personengruppenverordnung 2014, BGBl. II Nr. 340/2013, außer Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
05.03.2019
Gesetzesnummer
20010594
Dokumentnummer
NOR40213437
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