vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 5 Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Zahntechniker und Zahntechnikerinnen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2019

Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG

Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG

§ 5.

Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung des Grundlohnes und des Überstundenzuschlags ein Stundensatz von € 8,40 heranzuziehen.

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2019

Gesetzesnummer

20010593

Dokumentnummer

NOR40213414

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)