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Artikel 7 Vereinbarung über die weitere Entwicklung der Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems) (Bund – NÖ)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.1.2019

Artikel 7

Hinterlegung

Diese Vereinbarung wird in zwei Urschriften ausgefertigt. Je eine Ausfertigung wird beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung und beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung hinterlegt.

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2021

Gesetzesnummer

20010553

Dokumentnummer

NOR40211705

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