§ 3.
Das zuständige Organ der Tiroler Zukunftsstiftung hat im Umwandlungsbeschluss den ersten Geschäftsführer und – sofern dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist – den ersten Aufsichtsrat der Gesellschaft zu bestellen. Dieser Geschäftsführer hat die durch die Umwandlung neu entstehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden.
Zuletzt aktualisiert am
21.12.2018
Gesetzesnummer
20010522
Dokumentnummer
NOR40210381
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