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Anlage 4 FJMV 2019

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2019

Ist erstmals auf die Jahresmeldung zum 31. Dezember 2019 anzuwenden (vgl. § 4).

Anlage 4

Ergänzende Angaben zur Pensionskasse (Formblatt Nr. 500)

Positionsnummer

 

Bezeichnung

 

 

 

120

 

Anzahl der Personen im Vorstand

125

 

Anzahl der Mitarbeiter

127

 

Anzahl der VRG

130

 

Immaterielle Investitionen

135

 

Investitionen in Sachanlagen

140

 

Stille Reserven / Stille Lasten des Anlagevermögens

145

 

Stille Reserven des Umlaufvermögens

210

 

Vergütung aus laufenden Beiträgen

211

 

Vergütung zur Deckung der Verwaltungskostenrückstellung

220

 

Vergütung für die Dotierung der Mindestertragsrücklage

230

 

Rückerstattung von Kosten der Mindestertragsrücklage

240

 

Vergütung für die Vermögensverwaltung

250

 

Vergütung im Zusammenhang mit Unverfallbarkeit/beitragsfrei gestellten Anwartschaften

260

 

Vergütung gemäß § 16a Abs. 1 PKG im Zusammenhang mit dem Deckungserfordernis nach § 48 PKG

270

 

Sonstige Vergütungen

280

 

Stückkosten gemäß § 3 Abs. 1 Verwaltungskostenrückstellungsverordnung 2013

300

 

Nicht zur Ausschüttung im Folgejahr bestimmter Bilanzgewinn

   

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2024

Gesetzesnummer

20010505

Dokumentnummer

NOR40210136

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