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Artikel 1 Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Kundmachung durch Auflage

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.11.1996

Artikel 1

Die Anpassungen zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. Nr. 641/1996) sind hinsichtlich der authentischen Textfassungen in arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, daß diese im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2019

Gesetzesnummer

20010474

Dokumentnummer

NOR40209885

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