Artikel 1
Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 14. Juni 1996 zur Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 603/1995) hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8–10) zur Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt wird.
Zuletzt aktualisiert am
05.12.2018
Gesetzesnummer
20010464
Dokumentnummer
NOR40209851
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)