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Artikel 1 Europäisches Patentübereinkommen – Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.9.1980

Artikel 1

Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 30. November 1979, mit dem die Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen geändert wird, sowie des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 30. November 1979 über die Aufnahme einer Regel 85 a in die Ausführungsordnung hat dadurch zu erfolgen, daß diese Beschlüsse im Österreichischen Patentamt (Wien 1., Kohlmarkt 8—10) zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden.

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2018

Gesetzesnummer

20010451

Dokumentnummer

NOR40209823

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