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§ 174 BVergG 2018

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.8.2018

Förderung von Erdöl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle
oder anderen festen Brennstoffen

§ 174.

Sektorentätigkeiten sind Tätigkeiten zur Nutzung eines geographisch abgegrenzten Gebietes zum Zweck der Förderung von Erdöl oder Gas oder zum Zweck der Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen.

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2018

Gesetzesnummer

20010295

Dokumentnummer

NOR40206875

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