Veterinärmedizinische Grundlagen
§ 7.
(1) Die Prüfung hat die stichwortartige Beantwortung von Fragen aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:
- 1. Tierhaltung und Tierschutz,
- 2. Anatomie der Haus-, Heim- und Nutztiere,
- 3. Hygiene, Mikrobiologie und Umweltschutz,
- 4. Veterinärmedizinische Pharmakologie,
- 5. Datenschutz und Verschwiegenheit,
- 6. Rechtsgrundlagen und Dokumentation.
(2) Die Prüfung kann auch in programmierter Form mit Fragebögen erfolgen. In diesem Fall sind aus jedem Bereich je sechs Fragen zu stellen.
(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.
(4) Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.
Schlagworte
Heimtier, Haustier
Zuletzt aktualisiert am
09.07.2018
Gesetzesnummer
20010245
Dokumentnummer
NOR40204570
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