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Artikel 12 ATIA

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2018

Artikel 12

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

(1) Dieses ATIA tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach Hinterlegung der zweiten Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde zwischen den Parteien, die es ratifiziert, angenommen oder genehmigt haben, in Kraft. Für die anderen Parteien tritt dieses Übereinkommen am ersten Tag des zweiten Monats nach Hinterlegung ihrer Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde in Kraft.

(2) Dieses ATIA tritt mit Aufkündigung des CBE-Übereinkommens außer Kraft.

Schlagworte

Ratifikationsurkunde, Annahmeurkunde

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2018

Gesetzesnummer

20010234

Dokumentnummer

NOR40204376

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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