Artikel 12
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
(1) Dieses ATIA tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach Hinterlegung der zweiten Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde zwischen den Parteien, die es ratifiziert, angenommen oder genehmigt haben, in Kraft. Für die anderen Parteien tritt dieses Übereinkommen am ersten Tag des zweiten Monats nach Hinterlegung ihrer Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde in Kraft.
(2) Dieses ATIA tritt mit Aufkündigung des CBE-Übereinkommens außer Kraft.
Schlagworte
Ratifikationsurkunde, Annahmeurkunde
Zuletzt aktualisiert am
03.07.2018
Gesetzesnummer
20010234
Dokumentnummer
NOR40204376
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